Maßnahmen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) zielen laut DRK auf die Bewältigung kritischer Lebensereignisse und damit einhergehender Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits ab.
Diese kritischen Lebensereignisse können den eigenen Verkehrsunfall beinhalten und reichen bis zum Suizid eines Freundes oder Angehörigen.
Im Kern geht es insbesondere um die Verhinderung einer sich dem Potential nach chronifizierenden Belastungsstörung mit erheblichen Folgen für die psychische Gesundheit sowie das subjektive
Wohlbefinden.
Immanuel Kant